Änderung des Notariatsgesetzes: Online-Beglaubigungen und -Beurkundungen jetzt möglich

Seit dem 1. Mai 2024 sind im Fürstentum Liechtenstein elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen erlaubt. Diese Neuerung eröffnet auch für die Mandanten von Nueber Konzett neue Möglichkeiten. Künftig können Beurkundungen und Beglaubigungen ohne die physische Anwesenheit der Parteien durchgeführt werden. Besonders bei grenzüberschreitenden und internationalen Angelegenheiten – dem Alltag bei Nueber Konzett – bedeutet diese Änderung eine erhebliche Erleichterung.

Ab sofort kann Michael Nueber in seiner Funktion als öffentlicher Notar Beglaubigungen und Beurkundungen online und ohne physischen Termin vornehmen (m.nueber@n-k.legal).

PROTECTION, TAILORMADE.
Nach oben scrollen