White Collar Crime – Fehlverhalten und Verantwortlichkeit von Organen

Verwaltungsräte und Stiftungsräte tragen eine zentrale Verantwortung. Als Organe der Gesellschaft oder Stiftung verfügen sie über fremdes Vermögen und treffen weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen.

Während eine zivilrechtliche Haftung bereits bei Fahrlässigkeit eintreten kann, greift das Strafrecht grundsätzlich nur als ultima ratio bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen.

Das zentrale Delikt im Zusammenhang mit Fehlverhalten von Organen ist dabei die Untreue gemäss § 153 StGB.

1. Untreue im Wirtschaftsstrafrecht

Eine Untreue begeht nach § 153 StGB, wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht.

Vereinfacht gesagt: Der Täter handelt zwar innerhalb seines rechtlichen Könnens, verstösst dabei jedoch gegen seine Pflichten. Voraussetzung ist, dass er weiss (Wissentlichkeit), dass sein Verhalten pflichtwidrig ist.

Die Pflichtverletzung kann sowohl in einem missbräuchlichen Rechtsgeschäft als auch in einer pflichtwidrigen Unterlassung liegen.

Eine blosse Schädigung von Gläubigern erfüllt den Tatbestand der Untreue hingegen nicht; solche Fälle können jedoch andere Straftatbestände, etwa die betrügerische Krida, erfüllen.

2. Die Business Judgement Rule und der Befugnismissbrauch

Der Untreuetatbestand steht in engem Zusammenhang mit der sogenannten Business Judgement Rule, die sich in den allgemeinen Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (Art. 182 PGR) findet. Die Business Judgement Rule stammt aus dem angelsächsischen Recht und ist heute ein zentraler Grundsatz moderner Corporate Governance. Ein Organ handelt pflichtgemäss, wenn es

  • eine unternehmerische Entscheidung trifft,
  • frei von Interessenkonflikten handelt,
  • auf Grundlage angemessener Informationen entscheidet und
  • zum Wohl der Gesellschaft oder Stiftung handelt.

Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht ein sogenannter Safe Harbour: Auch eine wirtschaftlich nachteilige Entscheidung führt daher nicht automatisch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Ein strafbarer Befugnismissbrauch liegt nach dem Gesetz vor, wenn ein Organ in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstösst, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

Ein strafbarer Befugnismissbrauch liegt nach dem Gesetz vor, wenn ein Organ in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstösst, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

Dadurch wird verhindert, dass jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung strafrechtliche Konsequenzen hat. Es handelt sich somit um wirtschaftliche Betrachtungen, die auch im Umfeld der jeweiligen Umstände zu sehen sind. Der Befugnismissbrauch geht daher weiter als die Business Judgement Rule, sodass Letztere als erster Handlungsmassstab herangezogen werden können.

3. Corporate (Foundation) Governance zur Prävention

Eine klare Corporate und Foundation Governance ist entscheidend, um Pflichtverletzungen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Governance-Struktur sollte Grösse, Komplexität und Risiko der Organisation entsprechen und mit ihr wachsen.

Bereits bei der Gründung ist es notwendig,

  • klare Handlungsspielräume für die Organe zu definieren und
  • Handlungsanleitungen bei Ermessensentscheidungen festzulegen sowie
  • das-Vier-Augen-Prinzip durch ein gemeinsames Zeichnungsrecht zu verankern.

Handelt es sich um grössere Strukturen, so sind entsprechende Kontrollorgane, die aus wirtschaftlich Berechtigten besetzt werden können, zu implementieren. Kontrollorgane sind dabei sowohl im Sinne der wirtschaftlich Berechtigten als auch der Organe, zumal bei Zustimmungen oder Weisungen durch (mit wirtschaftlich Berechtigten besetzten) Kontrollorgane die Verantwortlichkeit der Organe bei Risikoentscheidung vermindert wird.

Um zu verhindern, dass die Kontrollorgane überbordende Pflichten treffen, ist deren Kontrollbefugnis einerseits nur auf entsprechende wichtige und risikoträchtige Entscheidungen zu begrenzen, anderseits ein transparentes Entscheidungssystem zu implementieren.

Wesentlich dabei ist, dass wichtige Entscheidungen schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Streitfall die Entscheidungsgrundlage darlegen zu können. Wer den Beweis über seine Intentionen und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar führen kann, ist sowohl in Strafverfahren als auch in parallel geführten zivilrechtlichen Haftungsverfahren im Vorteil. Im Zweifel ist jedenfalls fachlicher Rat einzuholen.

Autor: Johannes Preisl

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