Änderung des Notariatsgesetzes: Online-Beglaubigungen und -Beurkundungen jetzt möglich
Seit dem 1. Mai 2024 sind im Fürstentum Liechtenstein elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen erlaubt.
Seit dem 1. Mai 2024 sind im Fürstentum Liechtenstein elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen erlaubt.